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Valuta

"1. Wertstellung: Als Valuta (Wertstellung) bezeichnet man den Tag, an dem eine Belastung oder Gutschrift auf einem Konto wertmäßig erfolgt. Bei Börsengeschäften gelten 2 Valutatage. Das bedeutet, daß z.B. nach einem Verkauf einer Aktie das Kapital erst 2 Tage später zur Verfügung steht. 2. Ausländische Währungen: Valuta ist ebenfalls ein Sammelbegriff für Fremdwährungen."

 

 
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