A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z



Teilausführung

Von Teilausführung spricht man, wenn eine erteilte Order während ihrer Gültigkeitsdauer aufgrund der Marktlage nicht vollständig, sondern nur zum Teil ausgeführt werden konnte.

 

 
Bücher über Börse und Geld bei Amazon