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Prime Standard

Vor dem Hintergrund des am 01. Juli 2002 in Kraft getretenen Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes hat die Deutsche Börse AG den Aktienmarkt neu strukturiert. Durch diese Neustrukturierung entstehen für Aktien zwei neue Börsenzulassungssegmente: General Standard und Prime Standard.

Für Aktien die im Prime Standard gelistet sind gelten zusätzlich, neben den gesetzlichen Transparenzanforderungen, internationale Transparenzanforderungen. Somit erfüllt der Prime Standard höchste Transparenzansprüche in Europa und erleichtert die Positionierung börsennotierter Unternehmen bei internationalen und institutionellen Investoren. Dabei müssen folgende Zulassungsfolgepflichten erfüllt werden:

  • Quartalsberichtserstattung
  • Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IAS oder US-GAAP)
  • Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders mit den wichtigsten Terminen
  • Durchführung mindestens einer Analystenkonferenz pro Jahr
  • Ad-hoc Mitteilungen und laufende Berichtserstattung in englischer Sprache
 

 
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