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Gezeichnetes Kapital
Unter dem gezeichneten Kapital versteht man das Grundkapital (Nennwert aller ausgegebenen Aktien) einer Kapitalgesellschaft.
Hierbei ist die Haftung der Gesellschaft für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt (§ 272 Abs. 1 Satz 1 HGB). Bei Aktiengesellschaften ist das gezeichnete Kapital gleich dem Nennwert der Aktien mal Anzahl der Aktien. Spätestens seit der Euro-Einführung am 01.01.1999 gewinnen verstärkt nennwertlose Stückaktien an Bedeutung, da sich durch die Umstellung auf den Euro i. d. R. gebrochene Nennwerte ergeben würden, die aber nach deutschem Aktienrecht nicht zulässig sind.
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