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General Standard
Vor dem Hintergrund des am 01. Juli 2002 in Kraft getretenen Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes hat die Deutsche Börse AG den Aktienmarkt neu strukturiert. Durch diese Neustrukturierung entstehen für Aktien zwei neue Börsenzulassungssegmente: General Standard und Prime Standard.
Der General Standard mit gesetzlichen Transparenzanforderungen bietet ein kostengünstiges Listing an der Börse: Durch die nahezu vollständige Angleichung der Anforderungen des geregelten Marktes an den amtlichen Markt für alle börsenfähigen Wertpapiere in der Börsenordnung, wird ein einheitlich hoher Standard geschaffen, der die gesetzlichen Anforderungen abbildet.
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