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Eigenkapital

das Eigenkapital - ein passiver Bilanzposten

Das Eigenkapital ist das von den Aktionären eingesetzte bilanzielle Kapital. Als Eigenkapital (§ 272 HGB) müssen Kapitalgesellschaften gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag und Jahresübschuß/-fehlbetrag ausweisen; außerdem sind sog. Sonderposten mit Rücklageanteil möglich.

 

 
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