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Cross-Border-Geschäft
wörtlich übersetzt: Börsengeschäft im Ausland. Häufig auch im Sinne von "Crossing" verwendet: D.h. Kauf eines Papieres im Inland und Verkauf an einem ausländischen Börsenplatz (oder umgekehrt). Dieses Vorgehen dient oft dazu, Arbitragegewinne zu erzielen. Es ist jedoch nur nach vorheriger Übertragung der Position möglich.
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