A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z



Anlagevermögen

Anlagevermögen - ein aktiver Bilanzposten

Zum Anlagevermögen zählen Teile des Vermögens einer Unternehmung, die nicht zur Veräußerung bestimmt sind . Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme ist i. d. R. in der Industrie erheblich höher als im Handel. Nach dem Bilanzrecht ( § 247 II HGB ) gehören zum Anlagevermögen nur die Gegenstände, die bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Zusammensetzung des Anlagevermögens:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände: z. B. Konzessionen, Firmenwert, geleistete Anzahlungen
2. Sachanlagen: z. B. Grundstücke und Bauten, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3. Finanzanlagen: z. B. Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens

 

 
Bücher über Börse und Geld bei Amazon