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Anlagevermögen
Anlagevermögen - ein aktiver Bilanzposten
Zum Anlagevermögen zählen Teile des Vermögens einer Unternehmung, die nicht zur Veräußerung bestimmt sind . Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme ist i. d. R. in der Industrie erheblich höher als im Handel. Nach dem Bilanzrecht ( § 247 II HGB ) gehören zum Anlagevermögen nur die Gegenstände, die bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
Zusammensetzung des Anlagevermögens:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände: z. B. Konzessionen, Firmenwert, geleistete Anzahlungen
2. Sachanlagen: z. B. Grundstücke und Bauten, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3. Finanzanlagen: z. B. Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens
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